Primarschule Dotzigen

 

 

Absenzenregelung 

 

Entschuldigte Absenzen

Krankheit, Unfall oder Arzt- und Zahnarzttermine, soweit sie nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können, gelten als entschuldigte Absenzen.

Bitte benachrichtigen Sie direkt die betroffenen Lehrpersonen. Am einfachsten mit einem Telefonanruf ins Lehrerzimmer vor dem Unterricht. Frühestens jedoch ab 07.00 Uhr morgens.  

 

Fünf freie Halbtage

Die fünf freien Halbtage können ohne Angaben von Gründen frei gewählt werden. Die Klassenlehrperson ist durch die Eltern spätestens am Vortag mit dem Kontrollblatt für freie Halbtage zu benachrichtigen. Dieses erhalten die Kinder zu Beginn des Schuljahres von ihrer Klassenlehrperson.

Beim Bezug von Halbtagen sind die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern selbst dafür besorgt, dass der verpasste Stoff aufgearbeitet. 

 

Dispensationen

Die Direktionsversordnung der Erziehungsdirektion über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule regelt unter anderem auch den Bereich von zusätzlichen Ferien während der Schulzeit. Diese sind nur in nachfolgend begründeten Fällen und bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr möglich:

  1. wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen
  2. oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während den Schulferien möglich ist

Bei Vorliegen besonderer Gründe kann in Fällen von Punkt 1 und 2 ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen pro Schuljahr vom Unterricht dispensiert werden.

Beachten Sie bitte, dass Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung sein müssen. Die Schulleitung kann zudem schriftliche Bestätigungen oder Begründungen einfordern. In ausgewiesenen Notfällen können Gesuche auch kurzfristig eingereicht werden.

Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Formular Urlaubsgesuch ein. Hier geht es zum Downloadbereich.